Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitungen gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV

Diese kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung ist für jede Praxisanleitung in der Pflege geeignet, die ab 2020 ihren jährlichen, mindestens 24 stündige Nachweis, gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV benötigt.

 

8-stündige Fortbildungseinheit:
jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr (online Teilnahme möglich!)