Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Pflegefachfrau / -mann

Bewerbungs- und Beratungsgespräche montags bis donnerstags jeweils von 10 – 13 Uhr!

Ev. Fachseminar für Pflegeberufe

Am Fernmeldeamt 15, 7. Etage

45145 Essen

Mit dem neuen Pflegeberufsgesetze werden die drei Lehrzweige in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt.

Seit 2020 gibt es eine gemeinsame Ausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet.


Theoretische Ausbildung
2100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.

 

Praktische Ausbildung
Ein großer Teil der Ausbildung findet in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, also in der Praxis statt.

 

I. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege

  • 400 Std. Stationäre Akutpflege
  • 400 Std. Stationäre Langzeitpflege
  • 400 Std. Ambulante Akut-/Langzeitpflege

II. Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen der Pflege

  • 60-120 Std. Pädiatrische Versorgung
  • 120 Std. Psychiatrische Versorgung (allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrisch)

 

III. Vertiefungseinsatz Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach I oder II

  • 500 Std. (Regelfall: beim Träger der praktischen Ausbildung)

 

IV. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung

  • 400 Std. Orientierungseinsatz (flexibel) beim Träger der praktischen Ausbildung 
  • 80 Std. Weiterer Einsatz (z.B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation)
  • 80 Std. Zur freien Verteilung auf die Einsätze nach I bis IV

Gesamtsumme 2.500 Std. 

Kosten:
Kein Schulgeld – Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung.

Abschluss:
staatlich anerkannte Pflegefachfrau
staatlich anerkannter Pflegefachmann